
Diese Entscheidungsgrundlage ordnet die offenen Prüfungen für Adressen im Stuttgarter Postleitzahlbereich 70173 bis 70619. Sie ersetzt weder eine standortbezogene geologische Bewertung noch die Auskunft der zuständigen Stellen. Maßgeblich sind nachvollziehbare Nachweise zur Wärmequelle, zum Gebäude, zum Gelände, zum geschlossenen Kreislauf, zum Verfahren, zur Baustellenlogistik, zu den Vollkosten und zum Kalender. Jede Aussage aus Karten, Unterlagen oder Angeboten bleibt so lange als Annahme gekennzeichnet, bis sie für das konkrete Flurstück und die gewählte Anlagenvariante bestätigt ist.
Prüfrahmen für Stuttgart und die geschlossene Wärmequelle
Am Anfang ist die Systemgrenze eindeutig festzuhalten: Betrachtet wird eine Sole-Wasser-Wärmepumpe, deren Wärmequellenkreis geschlossen bleibt. Zu prüfen ist, ob eine Erdsonde, ein oberflächennaher Kollektor oder eine andere fachlich vorgesehene geschlossene Variante am konkreten Standort überhaupt weiterverfolgt werden darf und technisch sinnvoll untersucht werden kann. Eine Grundwasserentnahme oder ein offener Brunnenkreis gehört nicht zu diesem Prüfrahmen. Für Stuttgart genügt deshalb weder die Nennung der Stadt noch die Postleitzahl. Benötigt werden Adresse, Flurstück, Gebäudeunterlagen, ein vermessungsnaher Lageplan und eine klar bezeichnete Vorzugs- sowie Rückfallvariante.
Die vier Quellenbausteine sind als Prüfeinstiege und nicht als Ergebnis zu verwenden. Unter Baden-Württemberg ist zu klären, welche aktuellen landesbezogenen Hinweise und Zuständigkeiten für den Standort gelten. Beim Wasserhaushaltsgesetz, hier mit dem Schlüssel whg geführt, ist die wasserrechtliche Einordnung durch die zuständige Stelle zu verifizieren. Der LGRB-Kartenviewer dient zur amtlichen Orientierung über verfügbare Kartenhinweise; seine Darstellung ist mit Maßstab, Layer, Abrufdatum und räumlicher Genauigkeit zu dokumentieren. UBA-Geothermie liefert allgemeinen Umweltkontext, während kfw-458 ausschließlich für die jeweils aktuellen Förderbedingungen geprüft werden darf.
Für die Vorplanung empfiehlt sich ein offenes Prüfregister. Darin stehen nicht nur Antworten, sondern vor allem Herkunft, Datum, Verantwortlichkeit und Status jeder Aussage. Welche Information stammt aus einer amtlichen Karte, welche aus einer Ortsbegehung, welche aus Bestandsplänen und welche lediglich aus einer Anbieterannahme? Wo unterscheiden sich Unterlagen, und wer löst den Widerspruch auf? Erst wenn Wärmebedarf, Quellvariante, Flächenbedarf, Zugänglichkeit und Verfahrensweg auf derselben Planfassung beruhen, lässt sich die nächste Entscheidung vorbereiten. Bis dahin sollten Formulierungen wie geeignet, genehmigungsfrei, förderfähig, vollständig kalkuliert oder terminsicher vermieden werden.
Gebäude, Heizflächen und Lastbild erfassen
Auf Gebäudeseite ist zunächst zu prüfen, welche Heizleistung unter den angesetzten Auslegungsbedingungen tatsächlich benötigt wird. Dazu gehören belastbare Flächen- und Bauteildaten, die Nutzung der Räume, Lüftung, Warmwasserprofil, bisherige Verbräuche und bekannte Änderungen am Bestand. Verbrauchswerte allein beantworten die Auslegungsfrage nicht; ihre Zeiträume, Witterung, Leerstände und Nutzergewohnheiten sind einzuordnen. Die Heizlastberechnung, die geplante Vorlauftemperatur und die Betriebsweise müssen zueinander passen. Offene Sanierungsmaßnahmen sind als Varianten zu rechnen, damit weder die Wärmequelle noch die Wärmepumpe auf einem Gebäudezustand beruhen, der später nicht umgesetzt wird.
Danach ist zu verifizieren, ob die vorhandenen Heizflächen die erforderliche Raumwärme mit der geplanten Systemtemperatur abgeben können. Für jeden kritischen Raum sind Heizkörper, Flächenheizung, hydraulische Einbindung und gewünschte Raumtemperatur aufzunehmen. Wo reichen Bestandsunterlagen nicht aus, sind Messung oder fachliche Nachrechnung einzuplanen. Auch Warmwasser, Zirkulation und mögliche Spitzenlasten benötigen eine getrennte Betrachtung. Die Frage lautet nicht nur, welches Gerät nominell passt, sondern ob Quelle, Verdichter, Speicher, Verteilung und Regelung im vorgesehenen Betrieb zusammenarbeiten. Anbieter sollen die dafür verwendeten Eingabedaten und Reserven offen ausweisen.
Im Gebäude sind Aufstellort, Einbringweg, Schallschutz innerhalb des Hauses, Kondensatführung, Soleleitungen, Heizungsanschlüsse und Elektroversorgung zu prüfen. Welche Türen, Treppen oder Engstellen begrenzen den Transport? Wo können Kernbohrungen und Leitungswege geführt werden, ohne unbekannte Bauteile oder andere Leitungen zu gefährden? Ist für Verteiler, Speicher, Armaturen, Sicherheitsbauteile und Wartung ausreichend zugänglicher Raum eingeplant? Der elektrische Bestand und ein möglicher Anpassungsbedarf sind durch die zuständigen Fachleute zu erfassen. Erst eine abgestimmte Gebäudeskizze verhindert, dass ein plausibler Wärmeerzeuger an Einbringung, Anschlussdetails oder Wartungsflächen scheitert.
Grundstück, Hanglage und Trassen als Variantenplan
Für Grundstücke in Stuttgart ist die Topografie adressbezogen aufzunehmen, statt aus dem Stadtbild auf das einzelne Flurstück zu schließen. Zu vermerken sind Geländehöhen, Neigungen, Stützwände, Terrassen, Treppen, befestigte Flächen, Gebäudeabstände und mögliche Aufstellzonen. Bei Hanglagen ist zu prüfen, wie Bohr- oder Erdarbeiten sicher erreicht, eingerichtet und wieder verlassen werden können. Ebenso wichtig sind Entwässerungswege, Erosionsschutz und die Frage, welche Oberflächen nach dem Eingriff wiederhergestellt werden müssen. Ein Lageplan sollte Bestand, vorgesehene Quellflächen, Leitungswege, Arbeitsräume und ausdrücklich gesperrte Bereiche getrennt zeigen.
Die Wärmequellenvariante darf nicht allein nach verfügbar wirkender Gartenfläche gewählt werden. Für eine mögliche Erdsonde sind Bohrpunkt, Abstände, Untergrundhinweise, Gerätestand und Leitungsanbindung zu untersuchen. Für einen möglichen geschlossenen Flächen- oder Grabenkollektor sind nutzbare Fläche, Aushub, spätere Überbauung, Vegetation, Geländemodellierung und thermische Auslegung zu prüfen. Beide Varianten brauchen dieselbe belastbare Heizlast als Ausgangspunkt, können aber ganz andere Logistik- und Verfahrensfragen auslösen. Im Variantenblatt ist daher festzuhalten, warum eine Option weiter geprüft, zurückgestellt oder verworfen wird; eine Vorentscheidung ersetzt keinen Nachweis.
Vor jeder Festlegung sind bekannte und unbekannte Leitungen, Kanäle, Fundamente, Altanlagen, Schutzbereiche, Bäume und Nachbargrenzen zu erfassen. Bestandspläne sind auf Aktualität und räumliche Genauigkeit zu prüfen; wo Zweifel bleiben, ist eine geeignete Ortung oder Freigabe vorzusehen. Auch die Trasse zwischen Wärmequelle und Technikraum benötigt Höhenprofil, Durchdringungspunkte, Abdichtungskonzept und kollisionsfreie Führung. Bei gemeinschaftlich genutzten Zufahrten oder Flächen ist zu klären, welche Rechte, Zustimmungen und zeitlichen Einschränkungen gelten. Keine Skizze sollte als Ausführungsplan bezeichnet werden, solange diese Punkte noch als ungeprüfte Annahmen geführt werden.
LGRB-Kartenviewer und standortbezogene Fachprüfung
Der LGRB-Kartenviewer ist für die Vorprüfung systematisch zu benutzen. Zu dokumentieren sind die aufgerufene Adresse beziehungsweise räumliche Position, sichtbare Layer, Legende, Maßstab, Abrufdatum und alle Hinweise, die für oberflächennahe Geothermie oder Bohrplanung relevant erscheinen. Screenshots ohne Legende oder Lagebezug reichen für eine spätere Entscheidung nicht aus. Zu prüfen ist außerdem, ob die Darstellung das Grundstück eindeutig erfasst oder nur dessen Umgebung beschreibt. Kartengrenzen, Darstellungsmaßstab und Datenstand sind als Unsicherheiten mitzunehmen. Eine farbliche Kategorie im Viewer darf nicht eigenständig in eine Zusage für Machbarkeit, Tiefe oder Verfahren übersetzt werden.
Im nächsten Schritt ist zu klären, welche zusätzliche fachliche Bewertung für den konkreten Bohrpunkt oder Kollektorbereich erforderlich ist. Dazu können vorhandene Unterlagen, standortbezogene Auskünfte, eine geologische Fachplanung und die technische Auslegung des Wärmequellenkreises gehören. Der beauftragte Fachbetrieb soll benennen, welche LGRB-Hinweise berücksichtigt wurden und welche Fragen offenbleiben. Falls mehrere Bohrpunkte oder Trassen denkbar sind, ist jede Variante räumlich eindeutig zu kennzeichnen. Die Prüfung muss auch zeigen, ob eine Verlagerung auf dem Grundstück neue Randbedingungen auslöst, statt automatisch anzunehmen, dass ein benachbarter Punkt gleich bewertet werden kann.
Widersprüche zwischen Kartenviewer, älteren Plänen, Anbieterangaben und Auskünften dürfen nicht durch Auswahl der günstigsten Aussage gelöst werden. Für jeden Konflikt ist festzuhalten, welche Stelle oder Fachperson ihn klärt und welche Unterlage anschließend maßgeblich wird. Bleibt eine Frage bis zur Ausführung offen, muss das Angebot den Umgang damit als Bedingung, Prüfpunkt oder klar abgegrenzte Option abbilden. Ebenso ist vorzuplanen, welche Erkenntnisse während möglicher Bohr- oder Erdarbeiten protokolliert werden und wann ein Stopp oder eine technische Neubewertung erforderlich wäre. So bleibt die Planung prüfbar, ohne einen unbekannten Untergrund vorwegzunehmen.
Wasserrecht und Verfahren nur bedingt einordnen
Der Verfahrensweg ist für die konkrete Adresse und die ausgewählte geschlossene Quellvariante bei den zuständigen Stellen zu verifizieren. Ausgangspunkte sind die aktuellen Hinweise des Landes Baden-Württemberg, die wasserrechtliche Einordnung unter Berücksichtigung des WHG und die standortbezogenen Informationen des LGRB. Zu fragen ist: Welche Anzeige, Erlaubnis, Stellungnahme oder sonstige Beteiligung kommt hier in Betracht, welche Unterlagen werden erwartet, und wer darf sie erstellen oder einreichen? Diese Fragen sind bewusst offen zu halten, bis eine amtliche oder fachlich zuständige Antwort für das Vorhaben dokumentiert wurde. Allgemeine Webseiten oder Erfahrungen von anderen Grundstücken ersetzen diese Klärung nicht.
Die Verfahrensprüfung sollte erst auf einer technisch bezeichneten Variante aufbauen. Benötigt werden je nach bestätigtem Weg unter anderem ein eindeutiger Lagebezug, Angaben zum geschlossenen Kreislauf, zur vorgesehenen Ausführung, zu verwendeten Stoffen, zur Dimensionierung sowie zu Schutz- und Dokumentationsmaßnahmen. Welche Nachweise tatsächlich einzureichen sind, ist bei der zuständigen Stelle zu erfragen und nicht aus dieser Darstellung abzuleiten. Vor Beauftragung ausführungsgebundener Leistungen ist zu prüfen, welche Entscheidungen vorliegen müssen und welche Rücktritts-, Anpassungs- oder Wartebedingungen in den Vertrag gehören. Ein eingereichter Vorgang ist noch nicht mit einer positiven Entscheidung gleichzusetzen.
Ändern sich Bohrpunkt, Quelltyp, Trasse, Auslegung oder verwendete Komponenten, ist zu klären, ob die bisherige verfahrensbezogene Einschätzung fortgilt. Dasselbe gilt, wenn sich aus der Fachplanung neue Untergrund- oder Schutzfragen ergeben. Im Projektprotokoll sollte deshalb jede freigegebene Planfassung eine eindeutige Versionsnummer tragen. Zusätzlich ist schriftlich festzuhalten, dass ausschließlich ein geschlossener Solekreis Gegenstand der Planung ist; Aussagen zu Grundwasserförderung oder offenen Brunnenanlagen dürfen nicht stillschweigend übertragen werden. Die Ausführung beginnt erst, wenn technische Freigaben, erforderliche behördliche Schritte und vertragliche Bedingungen konsistent dokumentiert sind.
Enge Zufahrten, Baustelleneinrichtung und Ablauf vorbereiten
Bei engen Zufahrten reicht ein Foto vom Hoftor nicht aus. Zu messen und zu prüfen sind lichte Breite und Höhe, Kurven, Steigung, Tragfähigkeit, Untergrund, Rangierflächen, Überhänge, Oberleitungen, parkende Fahrzeuge und zeitweise Hindernisse. Der vorgesehene Fachbetrieb soll die Maße mit dem tatsächlich geplanten Gerät, Transportfahrzeug und Zubehör abgleichen. Bei Hanglage sind Standsicherheit und sichere Bewegung der Technik gesondert zu beurteilen. Falls die direkte Einfahrt nicht möglich ist, muss eine alternative Einbring- oder Aufstelllösung vollständig beschrieben werden. Eine unbestätigte Kran-, Schlauch- oder Kleingerätelösung darf nicht als pauschaler Kostenersatz dienen.
Ein Baustelleneinrichtungsplan sollte Aufstellung, Materiallager, Arbeitsbereich, Schutzwege, Wasser- und Energiebedarf, anfallende Medien, Reinigung und Wiederherstellung abbilden. Zu klären ist, wie Oberflächen, Mauern, Pflanzen und Nachbarbereiche geschützt werden und wer ihren Ausgangszustand dokumentiert. Für Aushub, Bohrgut oder andere anfallende Stoffe sind der vorgesehene Umgang und die Verantwortlichkeiten fachlich sowie vertraglich zu prüfen. Auch Wetter, eingeschränkte Tageszeiten, öffentliche Flächen und mögliche Verkehrsmaßnahmen können den Ablauf beeinflussen. Ob dafür weitere Abstimmungen nötig sind, muss standortbezogen geklärt und im Kalender als Bedingung geführt werden.
Vor Auftragserteilung ist ein gemeinsamer Ortstermin mit protokolliertem Logistikcheck sinnvoll. Im Protokoll stehen die geprüften Zufahrtsmaße, die zugrunde gelegten Gerätschaften, reservierte Flächen, Schutzmaßnahmen, Zuständigkeiten und offene Freigaben. Der Anbieter soll erklären, welche Annahmen seinen Transport- und Einrichtungskosten zugrunde liegen und wodurch Nachträge entstehen könnten. Ebenso sind Abbruch-, Unterbrechungs- und Sicherungswege zu beschreiben, falls die tatsächliche Situation von der Planung abweicht. Erst wenn technische Ausführung und Baustellenlogistik dieselbe Variante meinen, kann ein Terminfenster seriös angefragt werden; eine Garantie lässt sich daraus nicht ableiten.
Vollkosten und Angebote vergleichbar machen
Die Vollkostenprüfung beginnt mit einer Leistungsmatrix statt mit einer einzelnen Endsumme. Abzufragen sind Planung und Nachweise, Erkundung, Quellanlage, Soleleitungen und Solefüllung, Wärmepumpe, Speicher, Hydraulik, Elektroarbeiten, Regelung, Inbetriebnahme, Erd- oder Bohrarbeiten, Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen, Entsorgung, Wiederherstellung und Dokumentation. Hinzu kommen mögliche Verfahrensgebühren, Prüfungen sowie eindeutig bezeichnete Reserven oder Bedarfspositionen. Für jede Zeile ist zu klären, ob sie enthalten, optional, nach Aufwand, bauseits oder ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ohne diese Abgrenzung sind Angebotssummen nicht belastbar vergleichbar und dürfen nicht als vollständiges Budget bezeichnet werden.
Alle Anbieter sollten dieselben Gebäude-, Grundstücks- und Quellenunterlagen erhalten. In der Auswertung werden Auslegung, Quelltyp, angenommene Randbedingungen, Schnittstellen, Garantievoraussetzungen, Wartungsumfang und Umgang mit unbekanntem Untergrund gegenübergestellt. Pauschale Formulierungen wie komplett, schlüsselfertig oder alle Nebenarbeiten sind durch konkrete Leistungsgrenzen zu ersetzen. Zu prüfen sind ferner Zahlungsplan, Bindungsfristen, Preisänderungsregeln, Nachtragsprozess und die Folgen ausbleibender Freigaben. Wenn Angebote technisch verschiedene Varianten enthalten, ist zuerst die Gleichwertigkeit fachlich zu bewerten; ein reiner Summenvergleich würde sonst unterschiedliche Risiken und Leistungsumfänge vermischen.
Eine mögliche Förderung ist getrennt vom technischen Bruttobudget zu behandeln. Für kfw-458 sind ausschließlich die zum geplanten Zeitpunkt aktuellen offiziellen Bedingungen, Antragsreihenfolgen, Nachweispflichten und förderfähigen Kostenbestandteile zu prüfen. Weder Förderzugang noch Förderhöhe oder Auszahlung dürfen vor der individuellen Bestätigung als sicher in die Finanzierung eingerechnet werden. Im Budget sollten deshalb der ungeförderte Zahlungsbedarf, mögliche Förderpositionen und nicht förderfähige beziehungsweise noch ungeklärte Leistungen getrennt sichtbar bleiben. Vor einer bindenden Bestellung ist zu verifizieren, ob sie mit dem aktuellen Förderverfahren vereinbar ist und welche Unterlagen von Fachunternehmen oder anderen Beteiligten benötigt werden.
Kalender, Prüfpunkte und belastbare Entscheidung
Der Projektkalender sollte keine erfundene Standarddauer abbilden, sondern Abhängigkeiten. Sinnvolle Prüfpunkte sind vollständige Bestandsaufnahme, bestätigte Heizlastgrundlage, Variantenentscheid zur geschlossenen Wärmequelle, dokumentierte LGRB-Auswertung, fachliche Standortprüfung, geklärter Verfahrensweg, bestätigte Zufahrt, vergleichbare Angebote, Finanzierungs- und Fördercheck sowie schriftliche Ausführungsfreigabe. Für jeden Punkt werden verantwortliche Person, benötigte Eingaben und ein realistischer Status geführt. Ein Ausführungstermin bleibt vorläufig, solange vorgelagerte Entscheidungen fehlen. Lieferzeiten, Bearbeitungszeiten und Verfügbarkeit von Fachfirmen sind aktuell anzufragen und dürfen nicht aus fremden Projekten übernommen werden.
An jedem Entscheidungstor ist zu fragen, was sich seit der letzten Planfassung geändert hat. Passt die Gebäudelast noch zur Quellenauslegung? Bezieht sich die behördliche oder fachliche Rückmeldung auf denselben Bohrpunkt beziehungsweise dieselbe Kollektorfläche? Sind Zufahrt und Gerätedaten identisch mit dem kalkulierten Logistikkonzept? Enthält das ausgewählte Angebot alle bestätigten Schnittstellen und Bedingungen? Offene Punkte erhalten einen Termin zur Klärung, aber keine fiktive Antwort. Wenn ein kritischer Nachweis aussteht, wird die nachfolgende Aktivität als bedingt markiert. So lässt sich ein Kalender steuern, ohne Machbarkeit, Genehmigung, Förderung oder Fertigstellung zu versprechen.
Vor der endgültigen Beauftragung sollte eine kompakte Entscheidungsakte vorliegen: freigegebene Gebäudedaten, Lage- und Trassenplan, Quellenauslegung, LGRB-Dokumentation, verfahrensbezogene Nachweise, Logistikprotokoll, Vollkostenmatrix, Angebotsvergleich und Finanzierungsstand. Nach einer möglichen Ausführung sind Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle, Revisionspläne, Daten zum geschlossenen Solekreis, Einweisungen und Wartungsvorgaben auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Welche laufenden Kontrollen erforderlich sind, ist aus Herstellerunterlagen, Fachplanung und behördlichen Vorgaben abzuleiten. Die Akte schafft keine Garantie, sorgt aber dafür, dass Entscheidungen für das Stuttgarter Grundstück nachvollziehbar bleiben und spätere Änderungen erneut geprüft werden können.
Fragen zum Prüfpfad
Häufig gefragt
Eignet sich jedes Grundstück in Stuttgart für eine geschlossene Sole-Wasser-Wärmepumpe?
Das lässt sich weder aus dem Stadtgebiet noch aus der Postleitzahl ableiten. Zu prüfen sind das konkrete Flurstück, Gebäudeheizlast, nutzbare Fläche, Untergrundhinweise, Schutzbelange, Quellvariante, Leitungswege und Baustellenzugang. Hanglage oder eine enge Zufahrt sind keine pauschale Zu- oder Absage, sondern Randbedingungen für Fachplanung und Logistik. Erst dokumentierte standortbezogene Prüfungen erlauben eine belastbare Variantenentscheidung.
Reicht der LGRB-Kartenviewer als Nachweis für einen Bohrpunkt?
Der Kartenviewer ist als amtliche Orientierung zu dokumentieren, ersetzt aber keine standortbezogene Fachbewertung oder erforderliche Auskunft. Zu prüfen sind Layer, Legende, Maßstab, Datenstand und genauer Lagebezug. Eine Kartendarstellung darf nicht eigenständig als Freigabe, Tiefenzusage oder Eignungsnachweis interpretiert werden. Offene oder widersprüchliche Hinweise müssen vor der Ausführung durch die zuständige Stelle oder qualifizierte Fachplanung geklärt werden.
Welches Verfahren ist für eine Erdsonde oder einen geschlossenen Kollektor erforderlich?
Der konkrete Weg hängt von Standort und technisch festgelegter Variante ab und ist bei den zuständigen Stellen aktuell zu verifizieren. Zu klären sind mögliche Anzeige-, Erlaubnis- oder Beteiligungsschritte, einzureichende Unterlagen und notwendige Fachnachweise. Hinweise aus Baden-Württemberg, die wasserrechtliche Einordnung nach WHG und LGRB-Informationen dienen als Prüfbasis. Eine allgemeine Aussage ersetzt keine projektbezogene Rückmeldung.
Wie werden Angebote trotz unbekannter Untergrund- und Logistikkosten vergleichbar?
Alle Anbieter sollten dieselbe Planfassung und eine identische Leistungsmatrix erhalten. Zu kennzeichnen sind enthaltene Leistungen, Optionen, Bedarfspositionen, bauseitige Arbeiten, Ausschlüsse und Annahmen zu Zufahrt, Gerät, Aushub oder Bohrablauf. Unbekannte Punkte werden nicht versteckt, sondern mit Prüfzeitpunkt, Preisregel und Verantwortlichkeit versehen. Erst danach lassen sich technische Reichweite, Risikoverteilung und Vollkostenrahmen sinnvoll gegenüberstellen.
Kann eine Förderung nach KfW 458 fest eingeplant werden?
Eine Förderwirkung sollte erst nach Prüfung der zum Vorhaben passenden aktuellen offiziellen Bedingungen berücksichtigt werden. Zu verifizieren sind insbesondere Antragszeitpunkt, Reihenfolge bindender Schritte, technische Anforderungen, Nachweise und förderfähige Kosten. Das technische Gesamtbudget bleibt davon getrennt sichtbar. Weder Förderfähigkeit noch Höhe oder Auszahlung werden vor einer individuellen Bestätigung versprochen; bei Änderungen von Angebot, Termin oder Variante ist der Fördercheck zu wiederholen.
Quellen und Prüfstand
Redaktionell geprüft am 28.08.2026. Externe Stellen können Verfahren und Dokumente ändern; für das konkrete Projekt gilt stets der aktuelle Stand.